1. Einleitung
1.1 Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen Luftbildost" (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Ursula Gebendinger – Luftbildost (nachfolgend "Fotografin") und dem Erwerber der Nutzungsrechte an den Luftbildern (nachfolgend "Kunde"). Diese AGB gelten in allen Fällen, in denen zwischen der Fotografin und dem Kunden keine separate schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde.
In den vorliegenden AGB ist, wenn jeweils die männliche Form verwendet wird, immer auch die weibliche Form mitgemeint.
1.2 Auf der Website www.luftbildost.ch können die Luftbilder der Fotografin in einer geringen Auflösung angeschaut und das Nutzungsrecht an den Luftbildern gemäss den nachfolgenden Bestimmungen erworben werden.
1.3 Der Kunde anerkennt, dass es sich bei den Luftbildern um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) handelt.
2. Erwerb der Nutzungsrechte
2.1 Der Kunde erwirbt mit Bezahlung des Erwerbspreises und der Lieferung des Bildes an ihn (s. Ziff. 2.3 hiernach) das Recht zur Nutzung des Luftbildes gemäss den nachfolgenden Bestimmungen zum Nutzungsumfang (s. Ziff. 3 hiernach).
2.2 Die Preise der jeweiligen Luftbilder können der Website www.luftbildost.ch entnommen werden (nachfolgend "Erwerbspreis").
2.3 Mit Bezahlung des Erwerbspreises (in der Regel mittels Kreditkarte über das abrufbare Zahlungsportal auf der Website www.luftbildost.ch) erhält der Kunde das gewählte Luftbild als hochaufgelöste Bilddatei.
Die Auflösung der Bilddatei ergibt für sämtliche Luftbilder eine gute Bildqualität bis zum Format A3. Mit der Fotografin ist individuell zu klären, ob sich das jeweilige Luftbild für grössere Formate eignet. Ohne vorgängige Zusicherung durch die Fotografin wird für grössere Formate keine Gewährleistung für die Qualität der Auflösung übernommen (mögliche Verpixelung).
2.4 Die analog und digital hergestellten Luftbilder, insbesondere die Original-Dateien, verbleiben im Eigentum der Fotografin.
3. Nutzungsumfang
3.1 Das Urheberrecht und die daraus fliessenden Nutzungsrechte an den von der Fotografin geschaffenen Luftbildern verbleiben bei der Fotografin.
3.2 Dem Kunden wird mit Bezahlung des Erwerbspreises und der Lieferung des Luftbildes an ihn (s. Ziff. 2.3 hiervor) eine einfache Lizenz zur Nutzung des Luftbilds als Endverbraucher erteilt. Dabei ist es dem Kunden erlaubt, das Luftbild für sich respektive innerhalb seiner Organisation für verschiedene Zwecke zu verwenden (z. B. als Fotografien in verschiedenen Räumlichkeiten; als Bildschirmfoto auf mehreren Computern; beim Einsatz für Präsentationen oder auf seiner Webseite). In diesem Rahmen ist die Vervielfältigung erlaubt.
3.3 Eine darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verarbeitung oder Veröffentlichung der Luftbilder durch den Kunden ist untersagt und bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Fotografin (gegebenenfalls gegen eine separate Vergütung). Dem Kunden ist jede Weitergabe der Luftbilder an Dritte (insbesondere zu kommerziellen Zwecken) untersagt. Es besteht kein Recht auf Vergabe von Unterlizenzen.
3.4 Die Fotografin kann die Nutzungsrechte an den jeweiligen Luftbildern an beliebig viele Dritte lizenzieren.
3.5 Veränderungen der Luftbilder durch analoge oder digitale Bearbeitung (z. B. Composing oder Fotomontage) zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind untersagt und bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
Die Fotografin nimmt vom Kunden gewünschte Bearbeitungen der Luftbilder gegen separate Vergütung grundsätzlich selber vor.
3.6 Bei öffentlicher Nutzung der Luftbilder (z. B. wenn diese auf der Webseite verwendet werden oder bei öffentlichen Präsentationen) ist die Fotografin als Urheberin zu benennen (Ursula Gebendinger – Luftbildost).
3.7 Bei unberechtigter Nutzung (insbesondere bei einem Verstoss gegen Ziff. 3.1 bis 3.6 hiervor) verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 150% des Erwerbspreises (je Widerhandlung). Vorbehalten bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes durch die Fotografin.
4. Schlussbestimmungen
4.1 Sollten Teile dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung tritt eine zulässige wirksame Bestimmung, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
4.2 Falls im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Streitigkeiten entstehen, bemühen sich die Parteien, ihre Differenzen gütlich beizulegen, bevor sie ein gerichtliches Verfahren einleiten.
4.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und der Fotografin unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen.